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Waldbrandprävention

                     
 
Offene Feuerstellen

Das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe ist per Gesetz verboten.
In und um Zermatt sind offizielle Feuerstellen bezeichnet und stehen jedermann zur Verfügung. Ausserhalb dieser Feuerstellen ist das Entfachen von Feuern in der Natur generell verboten!

Zudem gilt bei offenem Feuer an offiziellen Feuerstellen immer der Grundsatz:
Genügend Wasser vor Ort und so ablöschen, dass keine glühende Kohle oder heisse Asche mehr vorhanden ist!

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und die Weisungen der Behörden in Bezug auf Feuerverbote sind immer zu beachten!


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AKTUELLE WALDBRANDGEFAHR

 
 

Auszug aus dem Gesetz über den Wald und die

Naturgefahren des Kanton Wallis


Art. 29 Waldbrandgefahr

1 Jede Handlung, die zu Feuerschäden oder Waldbränden führen kann, ist verboten. Ausgenommen sind kontrollierte Feuer zum Schutz des Waldes.

2 Feuer im Wald und in Waldesnähe dürfen nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden. Jedes Feuer ist zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen zu löschen.

3 Bei erhöhter Brandgefahr kann das Departement jegliches Feuer im Wald und in Waldesnähe verbieten. Der Staatsrat kann andere vorbeugende Massnahmen festlegen.

4 Die Dienststelle erarbeitet ein Waldbrandbekämpfungskonzept und bestimmt die vorrangigen Risikozonen.

5 Die Einwohnergemeinden ergreifen in Zusammenarbeit mit den involvierten Dienststellen die Präventions- und Schutzmassnahmen zur Reduzierung des Waldbrandrisikos.

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

 
 

Übungen

Nächste Übung:

Wann: Mi 20. März 2024
Besammlung: 19:30 Uhr
Art: Mannschaft 02/24
Ort: Feuerwehrlokal
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Einsätze

Letzter Einsatz

Wann: Sa 16. März 2024
Alamierungszeit: 14:25 Uhr
Art: Brandmeldeanlage
Ort: Hotel Silvana
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